Grundstück Grundstücksvermessungen haben hoheitlichen Charakter und dürfen nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und staatlichen Behörden ausgeführt werden.Folgende Leistungen führen wir für Sie im gesamten Freistaat Thüringen aus: Zerlegung Teilung eines vorhandenen Flurstücks in verschiedene neue Flurstücke ( z.B. Kauf, Verkauf, Schenkung u.a.) Grenzwiederherstellung amtliches Verfahren zur rechtssicheren Wiederherstellung von bestehenden Grenzen Abmarkung Setzen von Grenzzeichen Grenzanzeige einfaches örtliches Anzeigen bzw. Markieren von bestehenden Grenzen Amtlicher Lageplan beglaubigter Lageplan mit detaillierter, zuverlässiger Grenzdarstellung Langgestreckte Anlage auch als Schlussvermessung bezeichnet, eigentumsrechtliche Klärungen nach Beendigung von Baumaß-nahmen an Verkehrswegen Bodenordnung Baulandumlegung, Grenzregelung, Flurbereinigung, Maßnahmen nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz Für weitergehende Informationen folgen Sie bitte dem jeweiligen Link.