Sachverständiger für das Vermessungs- und Geoinformationswesen
Mit §2 des Thüringer Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ThürGÖbVI) sind ÖbVI legitimiert, unter Berufung auf ihren Berufseid als Sachverständige für das Vermessungs- und Geoinformationswesen aufzutreten.
Wir bieten folgende Leistungen an: